Gesetzlich versichert

Die Anthroposophische Medizin will für alle Menschen offen sein, unabhängig, ob gesetzlich oder privat versichert. Für die gesetzliche Krankenversicherung gelten folgende Regeln:

Ambulante ärztliche Behandlung

Die Kosten für die anthroposophisch-medizinische Behandlung bei einem Kassenarzt werden von den Krankenkassen im Rahmen der Vergütungssätze der konventionellen Medizin

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Erstattung Anthroposophische Arzneimittel

Erstattung der Anthroposophischen Arzneimittel

Seit 2004 werden die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Damit werden die Kosten für den Großteil der Anthroposophischen, homöopathischen und phytotherapeutischen Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen.

Ausnahme von dieser Einschränkung

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Homöopathie und Anthroposophische Medizin raus aus der Krankenkasse?

„Homöopathie und Anthroposophische Medizin sollen nicht mehr von Krankenkassen erstattet werden.“ Diese Aussage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach diskutierten Expertinnen und Experten am 20. März in einer Talkrunde. Dabei ging es nicht nur um die häufig gestellte Frage zur Wissenschaftlichkeit beider Verfahren. Vielmehr wurde deutlich, welch wichtigen Beitrag Anthroposophische

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