Integrierte Versorgung: Basisinformationen
Die Anthroposophische Medizin arbeitet konsequent integrativ: Die Fortschritte der modernen naturwissenschaftlichen Medizin werden um wichtige geisteswissenschaftliche Erkenntnisse und um spezielle Therapieverfahren erweitert und ergänzt. Dieser interdisziplinäre Ansatz eignet sich besonders gut für die Integrierte Versorgung. So können ganzheitliche Therapiekonzepte stärker als bisher in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.
Zukunftsmodell?
Was bedeutet "Integrierte Versorgung"? Hinter diesem Stichwort verbirgt sich ein Konzept, das die Gesundheitslandschaft in Deutschland nachhaltig verändern kann. Denn Integrierte Versorgung bedeutet, dass bestehende, voneinander abgegrenzte Bereiche innerhalb der Medizin besser miteinander vernetzt werden.
Dabei werden zwischen den verschiedenen Leistungserbringern - also Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern - Verträge geschlossen, so dass medizinische Behandlungen stärker als bisher als strukturierter Behandlungsprozess ablaufen können. Anders formuliert: Die Behandlung erfolgt aus "einem Guss". Die Behandlungsqualität wird verbessert, da alle Beteiligten besser vernetzt und in enger Abstimmung arbeiten. Gleichzeitig werden Doppeluntersuchungen, unnötige Wartezeiten oder verlängerte Klinikaufenthalte vermieden.
Große Chance
Was für die konventionelle Medizin sinnvoll ist - nämlich die medizinische Versorgung stärker integriert auszurichten -, setzt die Anthroposophische Medizin mit ihrem ganzheitlichen Ansatz schon seit Langem um. Denn in der Anthroposophischen Medizin arbeiten nicht nur Ärzte, sondern auch andere Therapeuten eng zusammen. Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatienten auf Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen.
Wurden bislang die Kosten der anthroposophischen Künstlerischen Therapien nur bei gesonderter Vereinbarung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, so bietet die Integrierte Versorgung jetzt eine große Chance: Gesetzlich Versicherte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, können das gesamte Spektrum der Anthroposophischen Medizin jetzt als Regelleistung der teilnehmenden Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Gemeinsamer Behandlungsauftrag
Welche Leistungen bietet die Anthroposophische Medizin in der Integrierten Versorgung? Anthroposophische Ärzte behandeln die Patientinnen und Patienten und verordnen gegebenenfalls eine entsprechende Therapie der Anthroposophischen Medizin. Die künstlerischen und physikalischen Therapien werden von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt. Ganz wichtig: Ärzte und Therapeuten sprechen regelmäßig über ihren Patienten, um gemeinsam die passenden Arzneien und Therapien festzulegen.
Der Leistungsumfang sieht folgendermaßen aus: Bei den ärztliche Leistungen werden Erst- und Folgebehandlungen sowie Beratungen bezahlt. Als wesentlicher Bestandteil der Anthroposophischen Medizin können die Anthroposophischen Therapieverfahren Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Rhythmische Bewegungsbäder ärztlich verordnet werden. Bei Verordnung dieser Heilmittel gelten - wie bei anderen Heilmitteln auch - die gesetzlichen Regelungen zur Zuzahlung (siehe Kasten).
Beratung, Behandlung und Betreuung werden also gemeinschaftlich und nicht unabhängig voneinander organisiert. Der Vorteil: Die Kommunikationswege sind kurz und notwendige Abstimmungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität können schneller umgesetzt werden. Dadurch werden die Patientinnen und Patienten medizinisch besser versorgt und bei wichtigen Entscheidungen intensiver begleitet. Besonders geeignet ist die Integrierte Versorgung bei Erkrankungen, die komplexe Behandlungsprozesse erfordern: zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Essstörungen, Hüft- und Knie-Endprothetik, Depressionen oder Diabetes.
Teilnahmebedingungen
Voraussetzung zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung ist, dass der Patient oder die Patientin bei einer Kasse versichert ist, die dem Vertrag zur Integrierten Versorgung beigetreten ist und dass die ärztliche Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wird.
Alle anthroposophischen Ärzte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, haben eine Zulassung als Vertragsarzt und müssen gesonderte Qualifikationsnachweise im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbringen. Alle nicht-ärztlichen Heilmittelerbringer wie Kunsttherapeuten oder Heileurythmisten, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, müssen ebenfalls speziell ausgebildet sein.
Was der Gesetzgeber vorschreibt:
Seit 2004 müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich zu allen medizinischen Leistungen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent leisten. Das sind im Einzelnen:
- beim Arztbesuch 10 Euro im Quartal,
- im Krankenhaus 10 Euro täglich (für maximal 28 Tage pro Jahr),
- bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation 10 Euro täglich (bei Anschlussbehandlungen begrenzt auf 28 Tage),
- bei Heilmitteln (z.B. Massage) und häuslicher Krankenpflege Zahlung von 10 Prozent der Kosten dieser Leistung plus 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege maximal 28 Tage pro Jahr),
- bei Hilfsmitteln 10 Prozent für jedes Hilfsmittel, z.B. Hörgerät, Rollstuhl (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro),
- bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 10 Prozent des Preises (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Medikament),
- nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, also fast alle Anthroposophischen Arzneimittel, werden in der Regel nicht erstattet.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen nicht überschreiten - für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 Prozent. Für Kinder und Ehepartner gibt es Freibeträge.
