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BSG-Urteil: Aus für die (adjuvante) Misteltherapie auf Kassenrezept
Berlin, 1. November 2011
Die obersten Sozialrichter am Bundessozialgericht (BSG) haben entschieden: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist berechtigt, die Erstattungsfähigkeit der anthroposophischen Mistelpräparate auf die palliative Behandlung zu beschränken. Ärzte werden deshalb Mistelpräparate als Ergänzung zur vorbeugenden Standardtherapie (Adjuvanz) künftig nicht mehr auf Kassenrezept verordnen, da sie anderenfalls mit Regressen rechnen müssen, die sie selbst zu tragen haben.
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