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D.A.M.i.D e.V.
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Die Erstattung der anthroposophischen Misteltherapie auf Kassenrezpet ist seit Ende September 2011 akut gefährdet. Wie konnte es dazu kommen? Was können die betroffenen Patienten jetzt tun? Worauf müssen Ärztinnen und Ärzte achten, wenn sie die adjuvante Misteltherapie verordnen? Informieren Sie sich » hier.


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BSG-Urteil: Aus für die (adjuvante) Misteltherapie auf Kassenrezept

Berlin, 1. November 2011

Die obersten Sozialrichter am Bundessozialgericht (BSG) haben entschieden: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist berechtigt, die Erstattungsfähigkeit der anthroposophischen Mistelpräparate auf die palliative Behandlung zu beschränken. Ärzte werden deshalb Mistelpräparate als Ergänzung zur vorbeugenden Standardtherapie (Adjuvanz) künftig nicht mehr auf Kassenrezept verordnen, da sie anderenfalls mit Regressen rechnen müssen, die sie selbst zu tragen haben.

Informationen zur Anwendung und Kostenübernahme der anthroposophischen Misteltherapie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) finden Sie » hier

Was bedeutet das für die Patientinnen und Patietenten? Was können Sie tun? Bitte informieren Sie sich hier » mehr

Was müssen Ärztinnen und Ärzte jetzt bedenken? Bitte informieren Sie sich hier » mehr

Wie können Sie Ihrer Kasse gegenüber argumentieren? Eine juristische Stellungnahme für Ihren Antrag zur Kostenübernahme finden Sie hier » mehr