Patienten und ihre Rechte:
04.04.2011
Interview mit Dr. Stefan Etgeton, Fachbereichsleiter Gesundheit/Ernährung beim Bundesverband Verbraucherzentrale
Seit Anfang 2011 wurde verstärkt berichtet, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler die Patientinnen und Patienten stärken möchte. Nun liegen die Eckpunkte zum geplanten Patientenrechtesetz vor. Mal im Klartext: Werden die Patienten damit wirklich gestärkt?
Dr. Stefan Etgeton: Um genau zu sein, handelt es sich bei dem Papier nicht um ausformulierte Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf, sondern um ein Grundlagenpapier, das vom Justiz- und Gesundheitsministerium gemeinsam erarbeitet wurde. Im Papier finden sich nun Regelungen, die wir schon lange gefordert haben. Ein Beispiel: Wir haben schon 2005 angeregt, den Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu regeln. Bisher ist es nämlich so, dass die verschiedenen Patientenrechte, die sich in Deutschland im Wesentlichen als "Richterrecht" entwickelt haben, für Patienten sehr schwer nachzuvollziehen sind. Im Zweifelsfall brauchen Sie eigentlich einen Fachanwalt, um Ihre Rechte tatsächlich verstehen zu können. Deshalb ist es sehr sinnvoll, diese Regelungen nun im BGB zusammenzufassen. Was dann tatsächlich im BGB formuliert sein wird, zum Beispiel das Thema Beweislast bei Behandlungsfehlern, wird sich allerdings noch zeigen und weiter diskutiert werden. Obwohl auch heute schon kräftig über die jetzigen Formulierungen gestritten wird.
Wie ist Ihre Einschätzung: Stärkt das Konzept die Patienten ganz konkret?
Dr. Stefan Etgeton: Das würde ich schon sagen. Allein die Tatsache, dass die Regelungen, die bisher an verschiedenen Stellen zu finden waren, nun an einer Stelle gebündelt nachzulesen sind, stärkt die Patientinnen und Patienten. Es ist schon ein wesentlicher Vorteil, dass man sich jetzt auf dieses eine Gesetz berufen kann. Auch das ist schon ein wichtiger Schritt.
Wenn der Behandlungsvertrag - wie vorgeschlagen - ins BGB aufgenommen wird, wird es für die Patienten also leichter, ihre Rechte zu kennen und zu verstehen?
Dr. Stefan Etgeton: Ja. Im Konfliktfall wird man aber auch zukünftig die Hilfe eines Fachanwaltes benötigen, das ist gar nicht zu vermeiden. Es gibt aber viele andere Situationen, von denen wir häufig hören, in denen ein kurzer Hinweis auf das BGB sicherlich hilfreich wäre. Zum Beispiel, wenn Ärzte keine Kopien der Patientenunterlagen herausgeben wollen. Heute muss man schon allein dafür oft einen Anwalt bemühen.
Die Patienten haben auch heute schon bestimmte Informationsrechte. Was soll sich ändern?
Dr. Stefan Etgeton: Wir haben die Hoffnung, dass sich der geplante Rahmen nach und nach weiter ausbauen lässt. Natürlich wird man auch in der Umsetzung über die Frage der Beweiserleichterung bei Behandlungsfehlern sprechen müssen. Wir fordern, dass bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler erst einmal davon ausgegangen wird, dass die Ursache für einen ebenfalls nachgewiesenen Schaden beim Arzt liegt und der Arzt dementsprechend nachweisen muss, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden ist. Heute ist es so, dass die Beweislast auch bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern beim Patienten liegt. Diese Regelung wird aber sicher kontrovers diskutiert werden.
Bedeutet das Papier für die Patienten bei Behandlungsfehlern in der Praxis wirklich eine Verbesserung?
Dr. Stefan Etgeton: Es wäre viel zu früh, das zu beantworten. Wie gesagt, hierbei handelt es sich um einen ersten Entwurf für mögliche Änderungen. Und gerade bei einer juristisch so diffizilen Frage muss man abwarten, welche Formulierung schließlich im Gesetzesvorschlag stehen wird. Erst dann wird man sehen, ob die Regelung gut für die Patienten sein wird - ober eher nicht.
Was sollte darüber hinaus in einem Patientenrechtesetz stehen?
Dr. Stefan Etgeton: Die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sollten klar definiert werden, damit der Patient genau weiß, was seine Rechte sind. Auch der Zugang zu den entsprechenden Dokumenten muss klar geregelt werden. Es muss außerdem klar sein, dass jede Behandlung nur erfolgen kann, wenn der Patient ausdrücklich einwilligt. Auch die Form der Aufklärung sollte geregelt sein. Es reicht eben nicht, den Patienten einfach einen Zettel unterschreiben zu lassen. Es bedarf eines echten Aufklärungsgespräches durch den Arzt. Viele dieser Punkte sind auch heute schon in der Rechtsprechung Standard, aber eben noch nicht konkret als Gesetz formuliert.
Um es zusammenzufassen: Sie wünschen sich, den Patienten besser über seine Rechte zu informieren und damit unabhängiger zu machen?
Dr. Stefan Etgeton: Ja. Es gibt aber noch Punkte, die im Grundsatzpapier fehlen oder unbefriedigend gelöst sind. Zum Beispiel die Rechte der Patienten in den Gremien der Selbstverwaltung. Bisher ist nur vorgesehen, diese Rechte zu stärken. Konkret ausformuliert wurde dazu aber nichts. Das ist uns zu wenig. Wir fordern zum Beispiel ein Stimmrecht. Ein anderes Thema bezieht sich auf die Transparenz im Gesundheitswesen: Angefangen bei der Leistungsquittung über ärztliche Leistungen bis hin zur Frage, wie Daten zur Qualität so aufbereitet werden können, dass Patienten künftig Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Reha-Einrichtungen vergleichen können. Dazu ist das Papier noch sehr allgemein gehalten. Da muss sicher nachgebessert werden.
Sie werden sich also weiter dafür einsetzen, dass die Gesetze so formuliert werden, dass sie zu echten Patientenrechten werden?
Dr. Stefan Etgeton: Ganz genau. Und auch zu echten Verbraucherrechten. Es geht ja im Grunde auch um die Rolle der Verbraucher im Gesundheitswesen. Und die kommt mir in dem Grundlagenpapier doch etwas zu kurz.
Wie meinen Sie das?
Dr. Stefan Etgeton: Es geht darum, die Wahlmöglichkeiten und auch die Informationsrechte zu stärken - das ist die Verbraucherrolle im Gesundheitswesen. Im Vergleich dazu bedeutet die Patientenrolle, dass ich meine Wahl, also für einen Arzt oder eine Behandlung, schon getroffen habe. Bevor ich mich aber entschieden habe, bin ich ein eher in der Rolle des Verbrauchers oder Kunden.
Was meinen Sie: Wird es noch etwas mit dem Gesetz in diesem Jahr?
Dr. Stefan Etgeton: Zumindest hat der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller angekündigt, dass das Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll. Aber eigentlich sollten ja auch schon im Januar Eckpunkte vorliegen - nun haben wir April und ein "Grundlagenpapier". Ob es also in diesem Jahr noch etwas wird mit dem Gesetz, kann ich leider nicht versprechen.
Herr Etgeton, haben Sie vielen Dank für das Gespräch!
