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D.A.M.i.D e.V.
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Stellungnahme
zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

(BT-Drs. 17/1297)

I. zu Änderungsantrag 1 der Fraktionen CDU/CSU und FDP

Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -

Die Arzneimittel der Anthroposophischen Medizin sind mit einer großen Bandbreite in der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung verankert und integrativer Teil der medizinischen Versorgung. Ärztinnen und Ärzte sind auf die Verfügbarkeit die-ser Arzneimittel angewiesen, um die Arzneitherapie der Anthroposophischen Medizin zum Wohle der Patientinnen und Patienten einsetzen zu können. Die Anthroposophi-sche Medizin verfügt derzeit noch über eine individuelle und kostengünstige Arzneithe-rapie, die es für die Patienten zu erhalten gilt. Alle Maßnahmen der Bundesregierung, die undifferenziert darauf abzielen, die Kostenexplosion bei den Arzneimittelausgaben zu begrenzen, gefährden den vom Gesetzgeber gewollten und im SGB V verankerten Pluralismus in der Medizin.

Die Einschränkung der Erhöhung des Herstellerabschlags auf verschreibungspflichti-ge Arzneimittel wird für die Hersteller Anthroposophischer Arzneimittel zu erhöhten Belastungen führen, auch wenn nur eine begrenzte Zahl der Anthroposophischen Arz-neimittel davon betroffen sein wird. Es ist jedoch unbestritten, dass alle Beteiligten ei-nen Beitrag zur Senkung der Arzneimittelausgaben leisten müssen. Allerdings bitten wir Sie, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vom geplanten Preismoratorium auszunehmen.

Zweck des geplanten Preismoratoriums ist es, sicherzustellen, dass ein erhöhter Her-stellerrabatt nicht durch Preiserhöhungen ausgeglichen werden kann. Da hiervon die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel ausgenommen werden sollen, ist die Auf-rechterhaltung des Preismoratoriums für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel inkonsequent. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sollten somit vom Preismora-torium ausgenommen werden. Diese Gruppe von Arzneimitteln gehört zudem nicht zu den Kostentreibern der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Preissteigerungen werden auch bei den Herstellern Anthroposophischer Arzneimit-tel in der Regel durch steigende Fixkosten verursacht. Dabei handelt es sich jedoch um Kostensteigerungen, die außerhalb des Einflussbereiches der Firmen liegen (z. B. stei-gende Rohstoff- oder Energiepreise, steigende regulatorische Anforderungen auf na-tionaler und europäischer Ebene). Diese können im Zeitraum des Preismoratoriums nicht in Preiserhöhungen umgesetzt werden. Diese finanziellen Mittel stehen dann z.B. für bereits geplante Forschungsvorhaben und dringend erforderliche Investitionen nicht mehr zur Verfügung, was nicht ohne Konsequenzen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bleibt.