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D.A.M.i.D e.V.
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Die Erstattung der anthroposophischen Misteltherapie auf Kassenrezpet ist seit Ende September 2011 akut gefährdet. Wie konnte es dazu kommen? Was können die betroffenen Patienten jetzt tun? Worauf müssen Ärztinnen und Ärzte achten, wenn sie die adjuvante Misteltherapie verordnen? Informieren Sie sich » hier.

15. Februar 2011

Wegen Mutterschaftsabwesenheit suche ich ab dem 1. April, wenn möglich auch schon früher, eine

Praxisstellvertretung

für ca. acht Monate für meine anthroposophisch orientierte, allgemeine und internistische Praxis in Luzern, in der Schweiz. Die Praxisgemeinschaft führe ich seit 10 Jahren mit Dr. med. Paul Krauer. Inzwischen ist auch Dr. med. Jens Busche zu uns gestoßen- er arbeitet im Teilzeitpensum bei uns mit.

Das Spektrum ist breit (u.a. auch ein wenig Gynäkologie), umfasst alle Altersstufen, davon etwa ein Drittel Kinder. Gynäkologie stellt jedoch kein Einstellungskriterium dar, da dieses Aufgabengebiet an eine Kollegin in der Stadt abgegeben werden kann.

Erfahrung mit Kindern ist jedoch sehr erwünscht. Ebenso natürlich anthroposophisch-medizinische Kenntnisse. Sollten diese nicht vorhanden sein, bietet Ihnen die Vertretungszeit eine gute Möglichkeit, einen Einblick in Anthroposophische Medizin zu gewinnen.

Wichtig ist, dass Sie belastbar sind, selbstständig arbeiten und einen ganzheitlichen offenen Zutritt auf Menschen haben.

Das erwartete Pensum von 70 bis 80 Prozent kann unter Umständen auch geringer sein. Die Dauer der Anstellung ist für mindestens acht Monate vorgesehen, eventuell auch länger.

Es besteht die Möglichkeit, sich parallel durch Aufnahme neuer Patienten eine Selbstständigkeit in Luzern aufzubauen.

Folgende Unterlagen zur Bewilligung der Stellvertretung werden benötigt:

vollständiger Lebenslauf

Doktorurkunde, wenn vorhanden

aktueller Auszug aus dem Zentralstrafregister (max. sechs Monate alt)

AHV-Nr. oder Kopie des AHV-Ausweises

Zusätzliche Anforderungen für AusländerInnen:

Beherrschung der Deutschen Sprache und Wohnort in der Schweiz sind Voraussetzung

vom BAG als gleichwertig anerkanntes ausländisches Arztdiplom oder einen vom BAG anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel

falls vorhanden, Kopie der Berufsausübungsbewilligung anderer Kantone, inkl. Unbedenklichkeitszeugnisse der entsprechenden Kantone

Kopie der aktuellen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Kopie des Reisepasses und ein Passfoto

Falls keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz vorliegt, kann ich diese für die Zeit der Anstellung beantragen.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne unter folgender E-Mail-Adresse an mich: yvonne.zehnder@gmail.com

 

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

Dr. med. Yvonne Zehnder
Dufourstraße 12
CH-6003 Luzern