Die Anthroposophische Medizin will für alle Menschen offen sein, unabhängig, ob gesetzlich oder privat versichert. Für die gesetzliche Krankenversicherung gelten folgende Regeln:
Die Kosten für die anthroposophisch-medizinische Behandlung bei einem Kassenarzt werden von den Krankenkassen im Rahmen der Vergütungssätze der konventionellen Medizin
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Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzig (Umlagefinanzierung) gilt, zählt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) allein das "persönliche" Risiko, krank zu werden und Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Daher variieren die Tarife für Männer und Frauen und sind auch vom Alter bzw. von der medizinischen Vorgeschichte des Versicherten abhängig.
Die Anthroposophische Medizin ist im Gesundheitswesen über ambulante und stationäre Angebote sowie über ihre Arzneimittel fest etabliert. Dazu gehört natürlich auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen:
In der » Gesetzlichen Krankenversicherung
Seit 2004 werden die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Damit werden die Kosten für den Großteil der Anthroposophischen, homöopathischen und phytotherapeutischen Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen.
Ausnahme von dieser Einschränkung
Was ist das eigentlich – Anthroposophische Medizin? Was kann sie, was will sie? Was gehört dazu? Mit den Antworten könnte man Bücher füllen – oder auch versuchen, diesen integrativen Ansatz mal grafisch so darzustellen, dass die wichtigsten Bezüge auf einen Blick erkennbar werden. Denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte, oder?