Anthroposophische Medizin fordert Berücksichtigung der Patienten im geplanten Krankenhausstrukturgesetz

Als Ziel für das kürzlich vorgelegte neue Krankenhausstrukturgesetz hat die Bundesregierung explizit eine „qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung“ genannt. Die Anthroposophische Medizin begrüßt diesen Ansatz außerordentlich und hat sich mit einer eigenen Stellungnahme in das Gesetzesverfahren eingebracht.
 
In der Stellungnahme wird gefordert, mit einer patientengerechten Versorgung Ernst zu machen und die Patient/innen an der Qualitätsentwicklung der Krankenhäuser zu beteiligen. Mit dieser Position nehmen Vertreter/innen des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) und des Verbandes Anthroposophischer Kliniken auch an der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 7. September 2015 teil.

Qualität definieren

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll ein Qualitätswettbewerb zwischen den Kliniken initiiert werden. Allerdings gibt es noch keine inhaltlichen Aussagen dazu, wie diese Qualität definiert werden soll und welche Indikatoren gültig sein werden. Die Botschaft der Anthroposophischen Medizin ist einfach und klar: „Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort, die sich für eine ‚patientengerechte Versorgung‘ ausspricht. Das heißt konkret, dass die Entwicklung von Qualitätszielen- und indikatoren nicht nur in der Hand von Expert/innen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften liegen darf. Die Patient/innen müssen gleichberechtigt beteiligt werden“, fordert Dr. med. Matthias Girke, Vorstandsmitglied im Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland. Konkret empfiehlt die Anthroposophische Medizin, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorzugeben, dass eigene  Indikatoren für die Qualität aus Sicht der Patienten entwickelt werden, und den Patientenvertretern dafür ein Stimmrecht einzuräumen: „Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, bundesweit Patientenfürsprecher an jedem Krankenhaus zu installieren und diese Fürsprecher in die Qualitätsentwicklung vor Ort einzubeziehen“, so Girke weiter.

Chance zur Beteiligung nutzen

Bisher sieht der Gesetzesentwurf zu diesem Thema noch keinerlei Regelungen vor. Damit wird eine wichtige Chance vergeben, die Patient/innen in die überfällige Diskussion um die Qualität der medizinischen Versorgung endlich stärker einzubinden – eine Perspektive, die im internationalen Kontext zunehmend berücksichtigt wird. So werden in zahlreichen Ländern Aspekte wie Respekt vor den Bedürfnissen, Werten und Präferenzen der Patienten, partizipative Entscheidungsfindung, Kommunikation auf Augenhöhe, Zugang zu allen patientenbezogenen Informationen, Einbeziehung von Angehörigen etc. längst stärker in die Qualitätsdiskussion einbezogen. „Soll die Entwicklung einer ‚patientengerechten Versorgung‘ kein reines Lippenbekenntnis bleiben, müssen die Patienten an dieser Debatte beteiligt werden. Erst wenn ihre Präferenzen berücksichtigt werden, wird es gelingen, eine sinnvolle Definition von Qualität für die medizinische Versorgung zu etablieren“, fasst Peter Zimmermann vom Verband Anthroposophischer Kliniken die Forderung der Anthroposophischen Medizin zusammen.

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Der DAMiD repräsentiert die Anthroposophische Medizin in allen gesellschaftlichen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens. Als Dachorganisation vertritt der Verband die übergeordneten Belange und Interessen seiner 16 Mitglieder. Mitgliedsorganisationen sind Berufsverbände, Klinikverband, gemeinnützige Altenhilfe, Behindertenhilfe sowie die Hersteller Anthroposophischer Arzneimittel.