Fragen und Antworten zu Homöopathie und Anthroposophischer Medizin

Angesichts der anhaltenden überwiegend unsachlichen Berichterstattung zur Homöopathie in den Medien hat die Hufelandgesellschaft (Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilkunde und Komplementärmedizin) in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ein Faktenpapier erarbeitet, um die zurzeit am häufigsten diskutierten Fragen zu beantworten.

Status quo in Deutschland

Die Bevölkerung hat ein starkes Interesse an Homöopathie. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage[1] hat knapp die Hälfte der Bundesbürger*innen ab 18 Jahre nach eigenen Angaben schon einmal Erfahrungen mit Homöopathie bzw. mit der Verwendung homöopathischer Arzneimittel gemacht. Die Mehrheit der Befragten (73%) der aktuellen repräsentativen forsa-Umfrage findet es wichtig bis sehr wichtig, dass die Kosten für diese Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden.

In der Schweiz sind zum Beispiel seit 1. Mai 2017 Methoden der Komplementärmedizin, unter anderem Homöopathie und Anthroposophische Medizin, in die Grundversicherung aufgenommen worden. Die Auswertung der Versorgungsdaten der vergangenen Jahre – die „Testphase“ dieses Projekts – hat gezeigt, dass Ärzte, die in Ergänzung zu gängigen Verfahren der konventionellen Medizin komplementärmedizinisch arbeiten, kostengünstiger arbeiten als ihre Kolleg*innen, die rein schulmedizinisch praktizieren.[2] Auch in den Niederlanden wurde 2011 in einer Studie ein vergleichbar positives Ergebnis dokumentiert.[3] 

Der Erhalt der therapeutischen Freiheit und die Vielfalt an therapeutischen Optionen sind auch konventionell arbeitenden Ärzten*innen wichtig.   Ärzt*innen und Patient*innen wünschen sich eine Synergie zwischen Homöopathie und konventioneller Medizin, bei der im Sinne einer Integrativen Medizin ein Krankheitsbild mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erfolgreich und wirtschaftlich behandelt werden kann.

Die Forschung zeigt, die Homöopathie ist wirksam. Liegt eine ausreichende Evidenz vor?

Bis Ende 2014 wurden 189 randomisierte kontrollierte Studien zur Homöopathie bei 100 verschiedenen Erkrankungen in peer-reviewed Zeitschriften veröffentlicht[4], darunter 104 Placebo-kontrollierte Studien. Hier die Ergebnisse:

  • 41 % fielen positiv aus (43 Studien) – sie stellten fest, dass Homöopathie wirksam ist im Vergleich zu Placebo
  • 5 % fielen negativ aus (5 Studien) – sie stellten fest, dass Homöopathie unwirksam ist
  • 54 % waren nicht eindeutig (56 Studien)

Die Prozentsätze an positiven, negativen und nicht eindeutigen Ergebnissen fallen für die konventionelle Medizin annähernd gleich aus. Allerdings muss man anerkennen, dass es einen großen Unterschied in der Anzahl der Forschungsarbeiten gibt (den 189 vorstehend genannten homöopathischen Studien stehen 1016 systematische Übersichtsarbeiten zur konventionellen Medizin gegenüber). Dieser Unterschied jedoch ist nicht überraschend, wenn man bedenkt, welch verschwindend geringe öffentliche Finanzmittel für die Forschung der Homöopathie bereitgestellt werden.

Eine öffentliche Forschungsförderung für Homöopathie, aber auch andere Methoden der Komplementärmedizin als aussichtsreiche Behandlungsoptionen in der Medizin ist dringend notwendig. Das entspräche einem pluralistischen Wissenschaftsverständnis. Deutschland mit seiner langen Tradition muss sich als Forschungsstandort in diesem Bereich positionieren.

Weiterführende Links zum Stand der aktuellen Forschung[5]:

Ist Forschung zur Homöopathie wissenschaftlich?

Hochqualifizierte Wissenschaftler*innen an renommierten Institutionen leisten aktuell erstklassige Grundlagenforschung, klinische Forschung und veterinär-medizinische Forschung zur Homöopathie mit positiven Ergebnissen, die in der peer-reviewed wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht werden. Die einzige Grundlage für die Behauptung, dass es sich dabei um eine „Pseudowissenschaft“ handelt, besteht darin, dass es noch keine wissenschaftliche Methode gibt, um nachzuweisen wie Homöopathie wirkt.

Wenn ein Phänomen beobachtet wird, das anhand des gegenwärtigen Stands der „Wissenschaft“ nicht erklärt werden kann, so löst dies gewöhnlich weitere wissenschaftliche Untersuchungen aus – es wird nicht als „unwissenschaftlich“ abgetan, nur weil es noch nicht verstanden wird.

Sind die Qualität der Versorgung und die Sicherheit der Patient*innen umfassend gewährleistet?

Die Qualität der ärztlichen Leistungserbringung und die Sicherheit der Arzneimittel sind in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt und gewährleistet, dies gilt auch für die Homöopathie:

Zum einen gibt es die gesetzlich geregelte Ausbildung der homöopathischen Ärztinnen und Ärzte: Nach der Approbation muss eine Facharzt-Ausbildung absolviert werden. Erst danach kann die von der BÄK[6] anerkannte Zusatzbezeichnung Homöopathie (ZB Hom) erworben werden. Struktur und Lernziele der hierfür erforderlichen Weiterbildung definiert die Bundes-ärztekammer. Darüber hinaus hat der DZVhÄ, der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte 2004 das Homöopathie-Diplom eingeführt, das Ärzt*innen eine umfassende Ausbildung in Homöopathie anbietet und zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.

Auch bei homöopathischen Arzneimitteln werden in Deutschland hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleistet.

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel unterliegen damit den Kontroll- und Überwachungsmechanismen des europäischen und deutschen Arzneimittelrechts. Mithin dürfen diese Arzneimittel erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen bzw. registriert worden sind. In der Zulassung werden Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit auf Basis des eingereichten wissenschaftlichen Erkenntnismaterials geprüft. Die Registrierung ist ein nach EU-Vorgaben implementiertes vereinfachtes Verfahren, bei dem auf die Auslobung von Anwendungsgebieten/Indikationen verzichtet wird. Unabhängige Expertenkommissionen unterstützen das BfArM bei seiner Arbeit u.a. durch die Erstellung wissenschaftlicher Monographien. In Deutschland unterliegen homöopathische und anthroposophische Arznei-mittel der Apothekenpflicht. Damit werden sie wie andere Arzneimittel auch ausschließlich über Apotheken an Patient*innen ausgegeben, so dass Patient*innen pharmazeutisch qualifizierte Beratung erhalten. Modernste High-Tech-Verfahren und manuelle Prozesse gehen Hand in Hand. Die Unternehmen arbeiten streng nach den Arzneibüchern, Pharmakopöen und nach GMP-Standards (Good Manufacturing Practise). Aufwendige Qualitätskontrollen werden durchgeführt. Hohe Qualität „Made in Germany“ ist das Ergebnis.

Auch die Werbung sowie die auf Arzneimittelpackungen aufgeführten Angaben unterliegen strikten gesetzlichen Anforderungen. Sie wurden bewusst durch den Gesetzgeber eingeführt, um Patient*innen zu informieren und zu schützen. Diese Regeln gelten für alle Arzneimittel gleichermaßen und sind im Zuge der Gleichbehandlung und der Transparenz nicht zu ändern.

Darüber hinaus gelten – wie für alle Arzneimittel auch - alle Vorschriften der Pharmakovigilanz. Dies gewährleistet eine laufende und systematische Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels mit dem Ziel, dessen unerwünschte Wirkungen zu entdecken, zu beurteilen und zu verstehen, um entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können.

In Nicht-EU-Ländern wie den USA können homöopathische Arzneimittel auch außerhalb von Apotheken, z. B. in Drogerien oder im Supermarkt verkauft werden. Damit sind eine falsche Eigendiagnose, eine Fehlanwendung von Arzneimitteln und ein verspätetes Aufsuchen einer Ärztin oder eines Arztes mit der Gefahr von Komplikationen generell gegeben. Die U.S. spezifischen regulatorischen Rahmenbedingungen können zu Qualitätsproblemen und damit zu gravierenden Nebenwirkungen führen. Zulassung, Werbung sowie Kennzeichnung von Arzneimitteln erfolgen in den USA unter völlig anderen rechtlichen Voraussetzungen als in Deutschland.

Vorkommnisse wie in den USA sind entsprechend in Deutschland und Europa nicht möglich.

Sollte Homöopathie mit GKV-Geldern finanziert werden?

Ja. Die Mehrheit der Befragten (73%) der aktuellen repräsentativen forsa-Umfrage[7] findet es wichtig bis sehr wichtig, dass die Kosten für diese Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Den Patient*innen sollte das gesamte Therapiespektrum zur Verfügung stehen, ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten. Auch die Krankenkassen möchten den Erhalt der Satzungsleistungen als Wettbewerbsinstrument behalten.

Wie hoch sind die Ausgaben für Homöopathie?

Mindestens 12 Millionen Patient*innen lassen sich jährlich in Deutschland von homöopathischen Ärzten*innen behandeln. Laut Techniker Krankenkasse machen die Ausgaben für Homöopathie 2016 deutlich weniger als ein Promille ihrer Gesamtausgaben aus. Ungefähr 98% des Gesamtumsatzes an homöopathischen Arzneimitteln werden von den Versicherten aus eigener Tasche finanziert.

Schulmedizin und Homöopathie – ein Gegensatz?

Angesichts der akademischen Mehrfachqualifikation der rund 7.000 homöopathisch behandelnden Ärzt*innen in Deutschland führt die Kritik ins Leere: Homöopathie ist keine Alternativmedizin, die der konventionellen Medizin gegenübersteht, sondern eine sinnvolle Ergänzung dieser im Sinne einer Integrativen Medizin. Diese Synergie wird von der Mehrheit der Patient*innen und Ärzt*innen gewünscht.

Selbstverständlich sind auch alle homöopathisch tätigen Vertragsärzt*innen im Rahmen der bestehenden vertragsärztlichen Verpflichtungen an der EBM-Regelversorgung beteiligt und werden damit dem Sicherstellungsauftrag gerecht.

Was ist der Unterschied zwischen homöopathisch arbeitenden Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen?

Homöopathische Ärzt*innen sind staatlich approbierte Ärzt*innen, die ergänzend zu ihrer Qualifikation in der konventionellen Medizin auch homöopathische Kompetenzen in einer Zusatzausbildung erworben haben, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abgeschlossen wird. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Leistungen homöopathischer Arzt*innen, nicht die der Heilpraktiker*innen. Als Heilpraktiker*in wird bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Ärzt*in approbiert zu sein.

Die Ausübung der Homöopathie ist bei Heilpraktiker*innen an keine Ausbildung gebunden und nicht rechtlich geschützt.

 

Quellen:

[1] Forsa-Umfrage des Bundesverbands Pharmazeutische Industrie (BPI) vom Mai 2017

[2] SASIS-Datenpool Jahresdaten mit Abzugsdatum 25.04.2015 (für Jahre 2010 – 2014)

[3] Kooreman P, Baars E. Patients whose GP knows complementary medicine have lower costs and live longer. Eur J Health Econ, 22.06.2011

[4] http://www.facultyofhomeopathy.org/research/

[5] Der derzeitig häufig zitierte Australian-Report, eine Übersichtsarbeit des National Health and Medical Research Councils (NHMRC), wird gegenwärtig offiziell durch die australische Regierung untersucht, da er zahlreiche Mängel aufweist und das Ergebnis angezweifelt wird: https://www.hri-research.org/resources/homeopathy-the-debate/the-australian-report-on-homeopathy/

[6] BÄK =Bundesärztekammer

[7] Forsa-Umfrage des Bundesverbands Pharmazeutische Industrie (BPI) vom Mai 2017

Pressekontakt:

Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland e.V. (DAMiD)
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Der DAMiD repräsentiert die Anthroposophische Medizin in allen gesellschaftlichen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens. Als Dachorganisation vertritt der Verband die übergeordneten Belange und Interessen seiner 16 Mitglieder. Mitgliedsorganisationen sind Berufsverbände, Klinikverband, gemeinnützige Altenhilfe, Behindertenhilfe sowie die Hersteller Anthroposophischer Arzneimittel.