Wer bezahlt´s?

Werbezahlt Portemonnaie clipdealerAnthroposophische Medizin ist für alle da. Beim Arzt bedeutet das, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung ganz normal über die Versichertenkarte übernimmt. Die Behandlung in einer anthroposophischen Klinik (in Deutschland gilt die freie Klinikwahl) wird ebenso übernommen.

Anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistungen

Und auch bei den Arzneimitteln gelten die üblichen Regeln: Alle Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, müssen in der Regel von den Patienten selbst bezahlt werden. Leider gehört der Großteil der anthroposophischen Medikamente dazu. Trotzdem erstatten zahlreiche Krankenkassen die Kosten für anthroposophische Arzneimittel über ihre so genannten „Satzungsleistungen“.

Keine einheitliche Erstattung von Heileurythmie & Co.

Auch bei den Therapien lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: manche gesetzliche Kassen erstatten, andere nicht, wieder andere anteilig über ihre Satzungsleistungen. Am besten fragen Sie bei der Kasse direkt an.

Vorteil der Integrierten Versorgung

Ein wichtiger Tipp: Manche Krankenkassen machen bei der so genannten „Integrierten Versorgung Anthroposophische Medizin“ mit. In diesem Fall bekommen die Versicherten anthroposophische Therapien wie Kunsttherapie und Heileurythmie über die Versichertenkarte als garantierte Leistung ihrer Kasse erstattet. Ohne Wenn und Aber. Detaillierte Informationen gibt es » hier