Die Anthroposophische Medizin ist im Gesundheitswesen über ambulante und stationäre Angebote sowie über ihre Arzneimittel fest etabliert. Dazu gehört natürlich auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen:
In der » Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Anthroposophische Medizin wie folgt abgebildet: Sowohl die Behandlung beim niedergelassenen Anthroposophischen Arzt (mit Kassenzulassung) als auch in einer stationären Einrichtung der Anthroposophischen Medizin wird von der Krankenkasse übernommen. Eingeschränkt ist die Kostenübernahme allerdings bei den Therapien der Anthroposophischen Medizin - Heileurythmie, Kunsttherapie und Rhythmische Massage -, wenn sie ambulant verordnet werden. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten zur Erstattung, zum Beispiel im Rahmen der » Integrierten Versorgung. Andere Regeln gelten für die » Anthroposophischen Arzneimittel, die in der Regel von den Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Im Bereich der » Privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich geregelt. Dementsprechen groß ist die Auswahl an verschiedenen Versicherungstarifen. Es lohnt, sich vorher gut zu informieren, denn es gibt durchaus Verträge, die die Leistungen der besonderen Therapierichtungen, also auch der Anthroposophischen Medizin, (teils anteilig) erstatten.
Und last but not least gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, an einem Vertrag zur » Integrierten Versorgung / Anthroposophische Medizin teilzunehmen, bei dem die Therapien der Anthroposophischen Medizin - Heileurythmie, Kunsttherapie und Rhythmische Massage - als garantierte Regelleistung von der Krankenkasse übernommen werden.