Stethoskop liegend auf einer von zwei abgebildeten Krankenkassenkarten

Die Anthroposophische Medizin will für alle Menschen offen sein, unabhängig, ob gesetzlich oder privat versichert. Für die gesetzliche Krankenversicherung gelten folgende Regeln:

Ambulante ärztliche Behandlung

Die Kosten für die anthroposophisch-medizinische Behandlung bei einem Kassenarzt werden von den Krankenkassen im Rahmen der Vergütungssätze der konventionellen Medizin übernommen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte. Wichtig: Zusätzliche Leistungen wie eine ausführliche, erweiterte Anamnese werden von der Kasse nicht erstattet und müssen privat bezahlt werden.

Behandlung im Krankenhaus

Alle Anthroposophischen Krankenhäuser und stationären Reha-Einrichtungen sind Teil der Grund- und Regelversorgung, so dass der Aufenthalt in einer Anthroposophischen Klinik – abzüglich der üblichen Zuzahlung – komplett von der Krankenkasse übernommen wird.

Therapien (Heilmittel)

Die erweiterten Therapien der Anthroposophischen Medizin – Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegman und Öldispersionsbadetherapie – dürfen, aber müssen nicht von der Kasse übernommen werden. Die Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme unterschiedlich, manche erstatten, andere nicht. Sie sollten sich deshalb vor der Behandlung erkundigen, ob die Kosten für die entsprechende Therapie übernommen werden. Als Regelleistung kann die Therapie erstattet werden, wenn die Kasse beim Vertrag zur » Integrierten Versorgung teilnimmt. Wieder andere Kassen erstatten die Therapien als so genannte Satzungsleistungen.

Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden seit 2004 nicht mehr durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet - davon ist auch der Großteil der Anthroposophischen Arzneimittel betroffen, da die meisten dieser Medikamente aufgrund der geringen Nebenwirkungen nicht verschreibungspflichtig sind. Auch die Misteltherapie ist nur noch eingeschränkt erstattungsfähig: Seit 2012 wird sie nur noch in der palliativen Versorgung, also bei unheilbarem Krebs, erstattet.

Patienten haben trotzdem folgende Möglichkeit: Verschiedene Krankenkassen haben die Erstattung von Anthroposophischen Arzneimitteln inzwischen in ihre freiwilligen Satzungsleistungen aufgenommen und erstatten die Kosten für diese Arzneimittel im Rahmen bestimmter jährlicher Höchstgrenzen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie diese Möglichkeit ebenfalls anbietet. Über den Bürger- und Patientenverband GESUNDHEIT AKTIV erhalten Sie » eine entsprechende Übersicht der Krankenkassen.