Ärztin bei Bauchultraschall einer Patientin

Die Anthroposophische Medizin setzt auf die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe: Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Therapeut:innen und auch die Hersteller der Anthroposophischen Arzneimittel arbeiten eng zusammen.

Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatient:innen über die Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung entwickelt, an dem sich inzwischen verschiedene Krankenkassen beteiligen.

Der Vorteil für die Patient:innen: Gesetzlich Versicherte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, können das gesamte Spektrum der Anthroposophischen Medizin jetzt als Regelleistung der teilnehmenden Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte profitieren ebenfalls, da sie ihre Leistungen, die sie im Rahmen der Erst- und Folgeanamnese erbringen, nicht privat in Rechnung stellen müssen, sondern über die Versichertenkarte mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen können.

Der Leistungsumfang für die Integrierte Versorgung mit Anthroposophischer Medizin sieht folgendermaßen aus: Bei den ärztlichen Leistungen werden Erst- und Folgebehandlungen sowie weitere Beratungen bezahlt. Darüber hinaus können die Anthroposophischen Therapieverfahren Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Öldispersionsbäder (nur bei der BKK VBU) ärztlich verordnet werden, die Patientinnen und Patienten bekommen diese Leistungen dann ganz regulär über ihre Versichertenkarte (wie bei anderen Heilmitteln auch gelten die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen).

NEU: betrifft Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ (vormals BKK vbu)

Seit dem 01.01.2024 gelten für Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ (vormals BKK vbu) neue Bedingungen für die Erstattung der Leistungen gemäß dem Vertrag zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin:

Ärztliche Leistungen:

- Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten)
Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig.
Ausnahme: Die Erstdiagnose einer schweren Erkrankung gemäß Anlage 5 des Vertrages ermöglicht die Abrechnung der Erstbehandlung abweichend vom zweijährigen Zyklus im Folgejahr und führt zum Beginn eines neuen zweijährigen Zyklus.

- Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig.

Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin:

Von den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin kann ein Therapiezyklus pro Jahr je Versicherten verordnet werden. Die Verordnung eines zweiten Zyklus bzw. die Kombination verschiedener Heilmittel ist nicht möglich. Ein Therapiezyklus umfasst dabei maximal 8 Einheiten.

Für Versicherte der BKK mkk nutzen Sie bitte das neue » Abrechnungsformular.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung zur Abrechnung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist, dass sich vier Parteien beteiligen: Die Krankenkasse muss dem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten sein und sowohl Patient:innen als auch Therapeut:innen sowie der Arzt/die Ärztin müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben. Alle anthroposophischen Ärzte/Ärztinnen, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, haben eine Zulassung als Vertragsarzt und müssen gesonderte Qualifikationsnachweise im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbringen.

Weitere Infos zu den Teilnahmevoraussetzungen bekommen Ärztinnen und Ärzte bei der » Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (GAÄD). Hier werden zudem alle Ihre Daten, die zur Abrechnung nötig sind, gespeichert. Sollten sich diese Daten während der Vertragslaufzeit ändern, geben Sie diese umgehend an Ihren Berufsverband weiter.

Teilnahmeerklärung und Abrechnung

Der nächste Schritt, um am Vertrag teilzunehmen, sieht vor, dass Sie als Arzt/Ärztin UND Ihre PatientInnen bitte eine Teilnahmeerklärung ausfüllen:

» Teilnahmeerklärung Ärztinnen/Ärzte
» Teilnahmeerklärung für Patient:innen

Bitte faxen Sie die ausgefüllten Teilnahmebescheinigungen Ihrer PatientInnen an die jeweilige Krankenkasse. Die Fax-Nummern aller teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier » Fax-Nummern der Krankenkassen

Sollte ein Patient aus der Integrierten Versorgung austreten, teilen Sie der Krankenkasse diesen Austritt bitte ebenfalls per Fax unter derselben Fax-Nummer mit.

Aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinien müssen Patient:innen, die sich neu in den Vertrag einschreiben, folgende Erklärung unterschreiben. Diese bewahren Sie bitte sorgfältig auf. Hier geht's zur  » Einwilligungserklärung

Hier finden Sie die » Heilmittelverordnung zur Verschreibung der Therapien der Anthroposophischen Medizin.

Zur Abrechnung über die PVS Pria füllen Sie bitte das » Abrechnungsformular und den » Dokumentationsbeleg aus. Sie können wählen, ob Sie Ihr Formular zuerst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen möchten oder ob Sie das Formular lieber direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken wollen.

WICHTIG: Bitte denken Sie an die Einreichungsfrist Ihrer Abrechnungen. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen dazu zusammengestellt: » Ablauf der Abrechnung

Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Abrechnungsformulare darauf, dass ALLE Daten des Patienten komplett angegeben sind. Weitere Informationen erhalten Sie » hier

Eine Übersicht über die Gebühren der PVS Pria finden Sie » hier