Die Anthroposophische Medizin setzt auf die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe: Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Therapeut:innen und auch die Hersteller der Anthroposophischen Arzneimittel arbeiten eng zusammen. Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatienten über die Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung entwickelt, an dem sich inzwischen verschiedene Krankenkassen beteiligen.
Der Vorteil für die Patientinnen und Patienten: Gesetzlich Versicherte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, bekommen die Leistungen der Anthroposophischen Therapieverfahren - Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Öldispersionsbäder (nur bei der BKK VBU) - von ihrer Krankenkasse ganz regulär über ihre Versichertenkarte bezahlt. Wie bei anderen Heilmitteln auch, gelten die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der erbrachten Leistung plus 10 Euro pro Verordnung.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung zur Abrechnung im Rahmen der Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin ist, dass sich vier Parteien beteiligen: Die Krankenkasse muss dem Vertrag mit der BKK "meine Krankenkasse" beigetreten sein und sowohl Patient:in als auch Therapeut:in sowie der Arzt/die Ärztin müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben. Alle anthroposophischen Ärzt:innen und Therapeut:innen, die an dem Vertrag zur Besonderen Versorgung mit Anthroposopischer Medizin nach § 140 A, SGV B V teilnehmen.
Alle Anthroposophischen Therapeut:innen, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, müssen qualifiziert und zertifiziert ausgebildet sein. Um am Vertrag zur Integrierten Versorgung teilnehmen zu können, müssen Sie als Therapeut:in Mitglied in Ihrem jeweiligen Berufsverband sein, der auch festlegt, welche Qualifikation Voraussetzung zur Teilnahme ist. Bitte nehmen Sie also zunächst Kontakt zu Ihrem Berufsverband auf. Hier werden alle Ihre Daten, die zur Abrechnung nötig sind, gespeichert. Sollten sich diese Daten während der Vertragslaufzeit ändern, geben Sie diese umgehend an Ihren Berufsverband weiter:
» Berufsverband Rhythmische Massage e.V.
» Berufsverband Heileurythmie e.V.
» Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. (BVAKT)
» Internationaler Verein für Anthroposophische Badetherapie e.V.
Neuer Vertrag zur Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin
Seit dem 01.01.2025 gelten für Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ und allen diesem Vertrag beigetreten Krankenkassen neue Bedingungen für die Erstattung der Leistungen gemäß des Vertrages zur Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 A, SGV B V:
Ärztliche Leistungen:
- Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten)
Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig.
Ausnahme: Die Erstdiagnose einer schwerwiegenden Erkrankung (vgl. § 34 Abs. 1 S. 2 SGB V, § 12 Abs. 2 AM-RL) ermöglicht die Abrechnung der Erstbehandlung abweichend vom zweijährigen Zyklus im Folgejahr und führt zum Beginn eines neuen zweijährigen
- Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig.
Die Leistungsbeschreibung für die teilnehmenen ÄrztInnen und TherapeutInnen finden Sie » hier
Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin:
Von den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin kann ein Therapiezyklus pro Jahr je Versicherten verordnet werden. Die Verordnung eines zweiten Zyklus bzw. die Kombination verschiedener Heilmittel ist nicht möglich. Ein Therapiezyklus umfasst dabei maximal 8 Einheiten.
ACHTUNG Individuelle Zusatzleitungen sind möglich:
Nach den 8 Therapieeinheiten sind weitere Sitzungen möglich. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie » hier
Teilnahmeerklärung und Abrechnung
Der nächste Schritt, um am Vertrag teilzunehmen, sieht vor, dass Sie bitte eine Teilnahmeerklärung ausfüllen:
» Teilnahmeerklärung Rhythmische Massage
» Teilnahmeerklärung Heileurythmie
» Teilnahmeerklärung Kunsttherapie
Die Abrechnungsscheine und der Dokumentationsbeleg stehen uns leider noch nicht zur Verfügung. Sobald wir die neuen Formulare vorliegen haben, werden wir diese nachreichen.