Wer bezahlt´s?
Anthroposophische Medizin ist für alle da. Beim Arzt bedeutet das, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung ganz normal über die Versichertenkarte übernimmt. Die Behandlung in einer anthroposophischen Klinik (in Deutschland gilt die freie Klinikwahl) wird ebenso übernommen.
Anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistungen
Keine einheitliche Erstattung von Heileurythmie & Co.
Auch bei den Therapien lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: manche gesetzliche Kassen erstatten, andere nicht, wieder andere anteilig über ihre Satzungsleistungen. Am besten fragen Sie bei der Kasse direkt an.
Vorteil der Integrierten Versorgung
Ein wichtiger Tipp: Manche Krankenkassen machen bei der so genannten „Integrierten Versorgung Anthroposophische Medizin“ mit. In diesem Fall bekommen die Versicherten anthroposophische Therapien wie Kunsttherapie und Heileurythmie über die Versichertenkarte als garantierte Leistung ihrer Kasse erstattet. Ohne Wenn und Aber. Detaillierte Informationen gibt es » hier